Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns, die Viertklässler können am 04. Mai wieder mit dem Unterricht beginnen. Bis dahin gilt noch „Homeschooling“ auch für euch! Genaueres zu eurem Start, liebe Viertklässler, geben wir euch rechtzeitig bekannt. Die schrittweise Öffnung führt auch zu erweitertem Bedarf bei der Notbetreuung, die ab dem 23. April neben der bisherigen Notbetreuung angeboten wird. Ob Sie einen Anspruch haben, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen: Berechtigter Personenkreis.                                      .

Hier noch einmal der zweiseitige Antrag dazu: Antrag auf Notbetreuung eines Kindes. Beachten Sie bitte, dass der Antrag mindestens einen Tag vorher bei uns vorliegen muss. Auf Seite 1 geben Sie an, für welches Kind und für welchen Zeitraum Sie Notbetreuung benötigen. Zur Erinnerung: Aktuell können auch Kinder, die nicht im Ganztag angemeldet sind, für die Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr angemeldet werden. Die Bescheinigung des Arbeitgebers muss ebenfalls  vorgelegt werden (Seite 2) des Antrags, kann jedoch nachgereicht werden (5-Tage-Frist).

Step bei Step, es geht weiter. Bleiben Sie und Ihre Kinder achtsam und vor allem gesund.

Herzliche Grüße,

Ihre/ eure Schulleiterin, Ingrid Wernsing

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