Liebe Eltern,

am 21.03.2020 erreichte uns die Nachricht, dass die ab dem 23. März 2020 bestehende Regelung zur Notbetreuung erweitert wird:

  • einen Anspruch auf Notbetreuung haben jetzt auch die Beschäftigten, unabhängig von der Beschäftigung ihres Partners oder Partnerin, die in sogenannten kritischen Infastrukturen beschäftigt, dort nicht abkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können
  • es besteht ab sofort auch ein Anspruch auf Betreuung bis in den Nachmittag, unabhängig davon, ob das Kind einen Ganztagsplatz hat
  • der zeitliche Umfang wird auf alle Tage der Woche, damit auch samstags und sonntags ausgeweitet
  • die Betreuung wird in den Osterferien weitergeführt, Ausnahme die Zeit von Karfreitag bis Ostermontag

Die Betreuung ist schriftlich zu beantragen und an die Schule weiterzuleiten. Den Antragsvordruck können Sie sich hier herunterladen Antrag auf Notbetreuung eines Kindes

Wir informieren Sie weiterhin über aktuelle Änderungen!

Bleiben Sie gesund,

Ingrid Wernsing

 

 

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