Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute um 14 Uhr hat unsere Ministerin Frau Gebauer bekannt gegeben, wie es mit den Schulen in NRW weitergehen wird. Das Pressebriefing kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Die neuen Corona-Regeln für die Schulen: NRW-Schulministerin Gebauer LIVE | WDR extra

Weitere Informationen soll es am Donnerstag geben. Wir werden Sie/euch informieren. Eine Bedarfsabfrage im Hinblick auf notwendigen Betreuungsbedarf erfolgt per Mail über „Elternnachricht“.

Hier in Kürze die wichtigsten Punkte:

  • Kein Präsenzunterricht bis zum 31.01.2021 für alle Jahrgangstufen
  • Distanzunterricht auf der Grundlage der Verordnung zum Lernen auf Distanz NRW
  • Beginn am 11.01.2020: Möglichkeit von 2 Organisationstagen für die Schulen, dann spätestens ab dem 13.01.2020 Distanzunterricht
  • Betreuungsangebot für die Klassenstufen 1-6: kein regulärer Unterricht, sonstiges schulisches Personal kann die Betreuung übernehmen
  • Für die Schüler der Klassen eins bis sechs werden die Schulen ab Montag, 11. Januar, ein Betreuungsangebot anbieten, die zu Hause nicht betreut werden können oder „bei denen eventuell eine Kindeswohlgefährdung vorliegt“, so Gebauer.
  • Kindertagesstätten und Kindergärten sind vom Lockdown ebenfalls betroffen: Die Landesregierung schränkt auch hier den Besuch ein. Sie formuliert: „Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.“ Eltern müssen ihren Anspruch auf Betreuung begründen, etwa aus beruflichen Gründen oder familiäre Überlastung. Der Betrieb von Kitas solle im Lockdown auf ein Minimum reduziert werden, so das Land NRW.
  • Das Betreuungsangebot richtet sich – anders als im ersten Lockdown – nicht speziell an Eltern in systemrelevanten Berufen, sondern steht theoretisch allen Familien zur Verfügung, wenn berufliche Gründe oder familiäre Überlastung angegeben werden. Die Landesregierung appelliere aber eindringlich – so steht es auf der Homepage des Landes NRW – dieses Angebot der Betreuung nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist.
  • Keine Klassenarbeiten bis 31.01.2021 (Ausnahme weiterführende Schulen)
  • Für die KiTas eingeschränkte Betreuungsangebote in festen Gruppen, mit der Bitte, nur dann die Betreuung in Anspruch zu nehmen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Die Betreuungszeiten werden um 10 Stunden gekürzt.
  • Noch keine Aussagen zu Zeugnissen, Abschlüssen
  • Noch keine Aussagen zu OGS- und KiTa-Gebühren
  • Der Stufenplan für den Schulbetrieb in Corona-Zeiten ist damit vorläufig außer Kraft gesetzt
  • Lehrer und Kita-Angestellte können sich bis Ostern kostenlos sechsmal auf Covid-19 testen lassen

Herzliche Grüße,

Ingrid Wernsing

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