Liebe Eltern,

am 22.04.2020 erreichte uns eine E-Mail vom Schulträger mit der Bitte, eine Information des Gesundheits- und Veterinäramtes an Sie weiterzugeben. Sie können Sie hier herunterladen: Anschreiben des Gesundheits- und Veterinäramtes Münster.

Weiter möchte ich Sie auf folgendes aufmerksam machen: Für die Schule gilt ab dem 27.04.2020 die Pflicht zur „Mund-Nasen-Bedeckung“ dort, wo die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann. Für die „Mund-Nasen-Bedeckung“ muss selbst gesorgt werden. Ausreichend sind selbstgenähte Bedeckungen, Multifunktionstücher u.ä..

Herzliche Grüße,

Ingrid Wernsing

 

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