Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Notbetreuung gibt es jetzt auch an Wochenenden, in den Osterferien (ausgenommen Karfreitag bis Ostermontag) und nicht nur für Ganztagskinder bis 16 Uhr. Damit können wir diejenigen von Ihnen unterstützen, die durch ihren Einsatz in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, aber auch in Verkehrsunternehmen oder im Bereich der Lebensmittelversorgung aktuell unverzichtbar sind. Damit kommt Ihnen, liebe Eltern, auch eine besondere Verantwortung zu. Nur infektionsfreie Kinder dürfen in die Notbetreuung kommen, dass heißt, Sie müssen Sorge dafür tragen, dass Ihre Kinder auch außerhalb der Notbetreuung von Infektionsherden ferngehalten werden, (so nachzulesen in der 9. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 23.03.2020).

Eine weitere Erweiterung betrifft den Personenkreis, der einen Antrag stellen kann. Dazu: Wortlaut der 8. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 20.03.2020 8. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 20.03.2020: „Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.“

Den Antrag können Sie hier herunterladen: Antrag auf Betreuung eines Kindes während Ruhen des Unterrichts

Herzliche Grüße,

Ingrid Wernsing

 

 

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