Ab Montag entäfllt die Maskenpflicht im gesamten Außenbereich der Schule sowie auf Sportanlagen.
Weiterhing gilt Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes, also in den Klassen- und weiteren Schulräumen, in der Sporthalle, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen.
Alle übrigen Hygienemaßnahmen gelten fort und auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.
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