Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

nun ist das Maskentragen in der Schule wieder Pflicht.

Zitat aus der heutigen Schulmail des Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW: „Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember wieder eingeführt.“ (Quelle: https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz).

Dies gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote und sonstige Zusammenkünfte im Schulbetrieb.

An Elternsprechtagen dürfen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein (§ 3 Absatz 3 Nummerr 5 CoronaBetrVO).

Wichtiger Hinweis: Innerhalb des Schulgebäudes sind von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen. Sollte jemand aus medizinischen Gründen eine solche Maske nicht tragen können, ist auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.

Wir haben in den letzten Tagen bereits freiwillig die Masken auch am Sitzplatz getragen. Danke, dass Sie bzw. Ihre Kinder dem Aufruf nachgekommen sind.

Herzliche Grüße

Ingrid Wernsing

 

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